Stift Eidingsen - Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist gedacht zur Erholung oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen.
Die Voraussetzungen dafür liegen vor nach sechs Monaten Pflege durch die Angehörigen. Die Verweildauer bei der Verhinderungspflege beträgt vier Wochen = 28 Tage im Kalenderjahr. Abhängig von der Pflegestufe des Patienten kann der Anteil der der Pflegekasse ggf. früher ausgeschöpft sein.
Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme auf Verhinderungspflege bestehen neben der Kurzzeitpflege, so dass insgesamt bis zu 56 Anspruchstage im Jahr bestehen können.
Zuschüsse der Pflegekasse gibt es jeweils bis zu einer Höhe von 1510,- € pro Jahr. Wir informieren Sie gerne im Vorfeld in einem qualifizierten Beratungsgespräch.
Die BewohnerInnen nehmen teil an der Hausgemeinschaft, den gemeinsamen Mahlzeiten, der Gymnastik, dem Muskelentspannungstraining, den kulturellen Veranstaltungen oder den Andachten. Weiter zusätzliche Angebote können nach den Wünschen und Bedürfnissen der Teilnehmer eingerichtet werden.
Ihr Ansprechpartner:
Frau Heidi Wahl
Tel.: 05731 / 25 23-10
Fax: 05731 / 25 23-23
E-Mail: information(at)stift-eidingsen.de




